![]() |
| Global Change Portal |
|
POLITIKPAPIER
1
|
![]() |
2 Internationale Umweltpolitik reformieren
Finanzierung sichern und erweitern Vereinbarkeit von WTO-Regeln mit multilateralen Umweltabkommen sichern Wissensgrundlagen verbessern
Weltenergiecharta verabschieden Subventionen für nichtnachhaltige Energieversorgung abbauen und externe Kosten internalisieren Ziele für erneuerbare Energien entwickeln und Energieeffizienz fördern Klimaschutz durch veränderte Verkehrspolitik forcieren 5 Nachhaltigen Umgang mit Süßwasser stärken
20:20-Initiative umsetzen Effizienz in der Wasserversorgung fördern
Gesundheitsdienste und Überwachung klimasensibler Infektionskrankheiten verbessern Literatur Impressum
1 Einleitung: Schwerpunkte setzenDas
südafrikanische Johannesburg ist ein symbolträchtiger Tagungsort
für den im September 2002 stattfindenden Weltgipfel für Nachhaltige
Entwicklung (World Summit on Sustainable Development WSSD). Kein
anderer Kontinent ist schwerwiegender von den Folgen des Globalen Wandels
betroffen und verdeutlicht stellvertretend die kritische ökologische
und sozioökonomische Lage in vielen Entwicklungsländern. Gleichzeitig
steht der Gastgeber am Kap der guten Hoffnung mit seiner wechselvollen
jüngeren Geschichte für Aufbruch und Neuanfang.
Ein Neuanfang ist auch auf der internationalen Ebene notwendig, denn der Zustand der globalen Umwelt hat sich seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro weiter verschlechtert (WBGU, 2001). Neue Problemfelder sind entstanden und die wichtigsten bestehenden ungelöst geblieben. Der Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung bietet für die Staatengemeinschaft erneut eine Gelegenheit, entscheidende Weichenstellungen in der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik vorzunehmen. Zu diesem Anlass möchte der WBGU der Bundesregierung Hinweise auf besonders dringende Themen geben, bei denen Entscheidungen in Johannesburg helfen können, kritische Defizite in der heutigen Umwelt- und Entwicklungspolitik zu beseitigen. Seit
1992 wurde in der globalen Umweltpolitik viel bewegt, insbesondere wurden
für eine Reihe gravierender globaler Umweltprobleme wie Klimawandel,
Verlust biologischer Vielfalt, Bodendegradation in Trockengebieten oder
Wirkung persistenter organischer Schadstoffe völkerrechtliche Regelungen
ausgearbeitet. Deshalb sollten nach Ansicht des Beirats in Johannesburg
keine Detailverhandlungen zu diesen Themen geführt werden. Allerdings
muss es möglich sein, Anstöße zu geben, um Lücken
zu schließen und Konventionen weiter zu entwickeln.
Es
kommt vor allem darauf an, jene Entwicklungen des Globalen Wandels herauszustellen,
die von der Staatengemeinschaft bisher nur unzureichend oder gar nicht
beachtet werden ("neue Ozonlöcher"), gleichzeitig als potenziell
besonders kritisch einzustufen sind ("Frühwarnung") und welche durch
rechtzeitige Anpassungs- bzw. Vorbeugemaßnahmen ("frühes Bremsen")
zumindest teilweise bewältigt werden können. Mit einer solchen
Schwerpunktsetzung kann der Gefahr entgegengewirkt werden, dass angesichts
der zu erwartenden Fülle von Forderungen und erforderlichen Maßnahmen
dringende Probleme des Globalen Wandels übergangen werden.
Eine
der wesentlichen Herausforderungen ist der globale Klimawandel, für
den vor allem die Energiesysteme verantwortlich sind. Erfolgreiche Klimaschutzpolitik
ist daher ohne einen Umbau der Energiesysteme unter Einbeziehung
des Verkehrs nicht möglich. Die Entwicklung einer bislang
fehlenden globalen Energiestrategie mit dem Ziel eines Umbaus der globalen
Energiesysteme sollte deshalb ein zentrales Element einer globalen Nachhaltigkeitspolitik
bilden.
Hinzu
kommen die Probleme, welche sich aus der Überlagerung der Effekte
globaler Umweltveränderungen ergeben, und die bisher weitgehend unberücksichtigt
geblieben sind. Beispielsweise sind beim Zusammenwirken zwischen Klimawandel
und Verknappung und Verschmutzung von Süßwasser kritische Entwicklungen
für die Gesundheit absehbar, die bisher von der Staatengemeinschaft
zu wenig beachtet wurden. So steht zu befürchten, dass der Klimawandel
in vielen Regionen die weitere Ausbreitung von Infektionskrankheiten fördert
und damit nicht zuletzt auch die ökonomische Basis der betroffenen
Volkswirtschaften geschwächt wird. Derartigen komplexen Problemen
kann nur mit entsprechend vernetzten Politikstrukturen begegnet werden.
Die vorhandenen Institutionen sind auf Grund ihrer Fragmentierung und
Unterfinanzierung hiermit überfordert. Vorrangiges Ziel für
den Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung muss deshalb nach Auffassung
des WBGU die Reform der organisatorischen und finanziellen Grundlagen
der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik sein.
Aus
Machbarkeitsgründen müssen für die inhaltliche Arbeit Schwerpunkte
gesetzt werden. Der Beirat empfiehlt daher, in Johannesburg statt einer
Vielzahl unverbindlicher Absichtserklärungen, wie sie zur Zeit in
der Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) vorbereitet werden,
ausgewählte Meilenstein-Vereinbarungen zu besonders wichtigen Themen
zu verabschieden. Der WBGU plädiert für folgende Schwerpunkte:
1.
Organisatorische Reform der internationalen Umweltpolitik,
2.
Mechanismen einer ausreichenden und zuverlässigen Finanzierung
der
internationalen Umweltpolitik, 3.
Entwicklung einer globalen Energiestrategie zur Verstärkung
des
Klimaschutzes, 4.
Stärkung der Biodiversitätskonvention u. a. durch
Etablierung eines
weltweiten effektiven Schutzgebietssystems und den Impuls für die Entwicklung eines Wälderprotokolls, 5.
Verabschiedung einer globalen Süßwasserstrategie,
sowie
6. Einberufung
eines Weltgipfels zu Auswirkungen globaler
Umweltveränderungen auf Infektionskrankheiten. Bei
diesen Themen stehen die Industrieländer in einer besonderen Verantwortung,
zur Verabschiedung und Umsetzung internationaler Vereinbarungen beizutragen.
Von der nichtnachhaltigen Produktions- und Lebensweise der Industrieländer
sind besonders die Entwicklungsländer direkt betroffen. Eine effektive
globale Nachhaltigkeitspolitik ist langfristig aber auch im Eigeninteresse
der Industrieländer, denn hier drohen nicht nur direkte Folgen. Auch
die mittelbaren Konsequenzen globaler Umweltveränderungen, wie z.
B. die Zunahme von Umweltflüchtlingen oder Umweltkonflikten, können
nationale Interessen der Industrieländer berühren. Daher empfiehlt
der WBGU der Bundesregierung, innerhalb der Europäischen Union für
eine Verhandlungsposition zu werben, in der die genannten Schwerpunkte
aufgegriffen werden.
2 Internationale Umweltpolitik reformierenZentrales
strategisches Ziel für Johannesburg muss nach Auffassung des Beirats
die Reform der organisatorischen und finanziellen Grundlagen der internationalen
Umweltpolitik sein. Trotz wachsender Umweltprobleme hat es die Staatengemeinschaft
bisher nicht vermocht, adäquate Strukturen zur kooperativen Problembewältigung
aufzubauen. Dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) fehlen Mandat
und Ressourcen für ein energisches Umsteuern. Die UN-Kommission für
Nachhaltige Entwicklung (CSD) ist als Forum für Erfahrungsaustausch
und internationale Lerngemeinschaften gedacht, kann aber die Richtung
der globalen Umweltpolitik kaum beeinflussen. Die Sekretariate der diversen
Umweltkonventionen sind weltweit verstreut und zu wenig vernetzt. Hinzu
kommt, dass die Programme der Global Environment Facility (GEF), die von
der Weltbank in Kooperation mit UNDP und UNEP als Finanzierungsinstrument
der internationalen Umweltabkommen verwaltet wird, nicht mehr als der
besagte Tropfen auf den heißen Stein sind.
Aus
dieser institutionellen Fragmentierung und Unterfinanzierung der internationalen
Umweltpolitik ergibt sich vordringlicher Handlungsbedarf für Johannesburg.
Das vom Beirat hier vorgestellte integrierte Reformprogramm setzt sich
aus organisatorischen und finanztechnischen Verbesserungsvorschlägen
sowie einer Stärkung der wissenschaftlichen Politikberatung zusammen.
Sie können jedoch nur dann einen Durchbruch in der internationalen
Umweltpolitik erzielen, wenn sie aufeinander abgestimmt und parallel verwirklicht
werden (Earth Alliance; WBGU, 2001).
Globale Umweltorganisation gründenDas
Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) sollte in eine eigenständige
Organisationsform überführt werden. Nur so lässt sich die
Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen zur wirksamen Bearbeitung
globaler Umweltprobleme herstellen. Der Beirat tritt für die Gründung
einer Globalen Umweltorganisation (Global Environmental Organization
GEO) in Anlehnung an das Modell der Welthandelsorganisation ein, allerdings
ohne deren Abkoppelung vom UN-System anzustreben. An Stelle des Namens
"Globale Umweltorganisation" wären auch andere Bezeichnungen wie
etwa "Internationale Umweltorganisation" oder "Weltumweltorganisation"
denkbar.
Dazu
sollten die zentralen multilateralen Umweltabkommen und deren Sekretariate
unter einem Dach vereint werden. Die Beschlüsse über einzelne
Umweltabkommen erfolgten weiterhin in gesonderten Vertragsstaatenkonferenzen,
welche als "Ausschüsse" der neuen Umweltorganisation angeschlossen
wären (Earth Organization; WBGU, 2001).
Die
Gründung einer GEO wird von Entwicklungs- und Industrieländern
wohl nur dann akzeptiert werden, wenn beiden Seiten effektive Einflussmöglichkeiten
bei deren Steuerung und Fortentwicklung eingeräumt werden. Als Modell
bietet sich die Übernahme des nord-süd-paritätischen Entscheidungsverfahrens
des Multilateralen Fonds im Montreal Protokoll oder des ähnlich angelegten
Mechanismus in der GEF an.
Den
Entwicklungsländern brächte die Gründung einer GEO unter
anderem den entscheidenden Vorteil einer räumlichen Zentralisierung
von Verhandlungen. Sämtliche internationalen umweltpolitischen Treffen
könnten am Sitzort der GEO organisiert werden, was fast allen Entwicklungsländern
den Aufbau eines professionellen Diplomaten- und Expertenteams vor Ort
erleichtern würde. Dasselbe gilt für Umweltschutzverbände
und andere Nichtregierungsorganisationen vor allem aus Entwicklungsländern,
die sich das bisherige Verhandlungssystem weltweit wechselnder Konferenzen
nicht leisten können.
Finanzierung sichern und erweiternDie
GEO wird nur dann die gewünschte Führungsrolle bei der Lösung
globaler Probleme ausfüllen können, wenn für Umwelt und
Entwicklung eine adäquate Finanzausstattung zur Verfügung steht.
Dazu gehört zunächst, dass die materielle Basis der GEO dauerhaft
gesichert sein muss. Dies kann durch freiwillige Ad-hoc-Leistungen nicht
erreicht werden. Der Beirat tritt deshalb für die Festlegung verbindlicher
Beitragszahlungen gemäß dem üblichen UN-Schlüssel
ein, da sich die Höhe der Beiträge vor allem an der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Staaten orientieren soll.
Zusätzlich
sollten innovative Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen auf internationaler
Ebene implementiert werden. Um Lenkungswirkungen zu induzieren, ist eine
Internalisierung externer Kosten, etwa über Abgaben oder Zertifikate,
notwendig. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel zur Finanzierung
von Projekten erforderlich, die der Schadensreduzierung und der Anpassung
an die jeweilige globale Umweltveränderung in den armen Ländern
dienen (Ausbau überschwemmungs- und sturmsicherer Infrastruktur,
Deichbau, Hafenschutz, Landnutzungswandel, Katastrophenschutz usw.).
Anpassungen
an Folgeerscheinungen des Klimawandels sind nicht zuletzt wegen der Übernutzung
der atmosphärischen Senkenfunktion, vor allem durch CO2,
notwendig. Daher wurde in der Klimapolitik bereits die Einführung
eines eigenen Anpassungsfonds beschlossen, der sich teils aus den Erlösen
des Clean Development Mechanism des Kioto-Protokolls, teils aus Beiträgen
der Industrieländer speisen soll. Weil die Hauptfolge des Klimawandels
in den warmen Klimazonen die Umverteilung des Niederschlags sein wird,
sollte dieser Anpassungsfonds insbesondere zur Sicherung der Wasserversorgung
in den Entwicklungsländern verwendet werden.
Bei
anderen globalen Gemeinschaftsgütern wie dem internationalen Luftraum,
der Hohen See oder der Tiefsee bietet sich die Einführung von Entgelten
für deren Nutzung an (Earth Funding; WBGU, 2001). Die Entgelte müssen
einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Nutzung der Gemeinschaftsgüter
und den dadurch bedingten Umweltbeeinträchtigungen erkennen lassen.
Die Einnahmen sollten zweckgebunden für das Monitoring und Anpassungsmaßnahmen
verwendet werden. Um erste Erfahrungen mit innovativen Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen
zu gewinnen, sollten zunächst Entgelte für die Nutzung des internationalen
Luftraums und der Hohen See erhoben werden. Für diese beiden Bereiche
wäre eine Erhebung von Entgelten technisch und organisatorisch vergleichsweise
einfach zu implementieren. In einem weiteren Schritt ist zu prüfen,
ob dieses Konzept auch auf andere globale Gemeinschaftsgüter übertragbar
ist, um bestehende Finanzierungslücken zu schließen.
Eine
grobe Vorstellung über die Größenordnung der Umsätze,
die mit der Nutzung von globalen Gemeinschaftsgütern verbunden sind,
vermitteln folgende Schätzungen:
Neben
den angesprochenen innovativen Finanzierungsmechanismen ist es wünschenswert,
dass die Industrieländer ihre bereits auf der UNCED-Konferenz 1992
angekündigte deutliche Steigerung der finanziellen Unterstützung
der Entwicklungsländer einlösen. Auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
steht in der Verantwortung, die Potenziale zur Krisenbewältigung
in den Entwicklungsländern zu stärken. Gerade die ärmsten
Länder werden von den Folgen des Globalen Wandels besonders betroffen
sein. Mit einem aktuellen Anteil von 0,27% am Bruttosozialprodukt im Jahr
2000 (das entspricht etwa 5 Mrd. €) ist Deutschland jedoch weit vom
international vereinbarten 0,7%-Ziel entfernt und liegt auch im europäischen
Vergleich am unteren Ende (geschätzte Zahl für 2000: OECD, 2001).
Dem Problemdruck angemessen wäre sogar eine Steigerung der Beiträge
auf rund ein Prozent des Bruttosozialprodukts (WBGU, 1993, 2001). Der
Beirat fordert daher nachdrücklich eine deutliche Aufstockung der
Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit.
Vereinbarkeit von WTO-Regeln mit multilateralen Umweltabkommen sichernEine
wichtige Vorbedingung für eine erfolgreiche globale Nachhaltigkeitspolitik
ist das harmonische Zusammenspiel von Weltwirtschaftsordnung und Umweltschutz.
In Johannesburg sollte klargestellt werden, dass strenge Umweltstandards
die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes in der Regel
nicht schwächen. In gleichem Maß ist die Botschaft zu vermitteln,
dass eine liberale Weltwirtschaftsordnung nicht per se Nachhaltigkeit
gefährdet, sondern die Nachhaltigkeit nicht zuletzt aufgrund ihrer
ökonomischen Vorteilhaftigkeit befördern kann.
Eine
wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Maßnahmen
zur Internalisierung nationaler und globaler Umweltexternalitäten
ergriffen werden. Der Einsatz umweltpolitischer Instrumente sollte dabei
möglichst kompatibel mit den Postulaten einer liberalen Weltwirtschaftsordnung
gestaltet werden. Konkret erfordert dies internationale Prozeduren zur
Sicherstellung der Vereinbarkeit zwischen multilateralen Umweltabkommen
und WTO-Regeln. Es ist allerdings unmissverständlich festzulegen,
dass in Konfliktfällen dem Umweltschutz Priorität gegenüber
dem Freihandelspostulat eingeräumt wird.
Gegenüber
den momentan geltenden WTO-Regelungen sollte das Vorsorgeprinzip gestärkt
und die Frage der Zulässigkeit produktionsprozessbezogener Handelsbeschränkungen
zur Abwehr grenzüberschreitender und globaler Umweltbelastungen geklärt
werden. Die Frage der Vereinbarkeit von WTO-Regelungen mit globalen Umweltschutzzielen
sollte daher auf die Agenda des Weltgipfels gesetzt werden.
Nach
Auffassung des WBGU darf die WTO den Belangen des globalen Umweltschutzes
nicht entgegenstehen. Die Formulierung und Verfolgung von Umweltschutzzielen
sollte insbesondere durch multilaterale Umweltabkommen erfolgen, vorzugsweise
unter dem Dach einer GEO. Eine starke GEO wäre zudem ein Gegengewicht
zur WTO und anderen (zukünftigen) internationalen Wirtschaftsabkommen.
Wissensgrundlagen verbessernIn
Anlehnung an den "Zwischenstaatlichen Ausschuss über Klimaänderungen"
(IPCC) sollten für die Beratung und Begleitung der bestehenden Boden-
und Biodiversitätskonventionen vergleichbare wissenschaftliche Gremien
eingerichtet werden (Earth Assessment; WBGU, 2001). In einem "Zwischenstaatlichen
Ausschuss über Land und Boden" (Intergovernmental Panel on Land and
Soil IPLS) und einem "Zwischenstaatlichen Ausschuss über biologische
Vielfalt" (Intergovernmental Panel on Biological Diversity IPBD)
ließen sich anerkannte Wissenschaftler zusammenführen. Ihre
Aufgabe wäre die kontinuierliche und unabhängige Beratung der
Vertragsstaatenkonferenzen unter Berücksichtigung bestehender oder
laufender Arbeiten (z. B. Millennium Ecosystem Assessment, Global Biodiversity
Assessment) sowie die Information der internationalen Öffentlichkeit.
Johannesburg
bietet im übrigen die große Chance, die Bedeutung einer umfassenden
Nachhaltigkeitsforschung (Sustainability Science) hervorzuheben und Impulse
für deren Förderung zu geben. Diese Forschung soll disziplinäre
Einsichten zur Umweltproblematik integrieren und im Dialog mit Entscheidungsträgern
in Entwicklungsstrategien einarbeiten. Dafür sind letztlich aber
transnationale Wissenschaftsstrukturen nötig, wie sie in traditionellen
Bereichen schon bestehen (CERN, ISS usw.). Die Global Change Open Science
Conference im Juli 2001 in Amsterdam hat hierzu Vorschläge ausgearbeitet
(IGBP et al., 2001). In Johannesburg sollten diese Empfehlungen aufgegriffen
und erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden.
3 Globale Energiestrategie vereinbarenDie
Verfügbarkeit von Energie ist eine wichtige Quelle für Wohlstand
und Entwicklung. Die heutigen Muster ihrer Bereitstellung und Nutzung
sind jedoch eine ebenso zentrale Ursache für globale und regionale
Umweltveränderungen wie Klimawandel, Luft-, Boden- und Wasserdegradation
sowie den Verlust biologischer Vielfalt.
Auf
Grund der langen Abschreibungszeiträume für Energieinfrastruktur
von bis zu 50 Jahren ist es für eine "Strategie des langen Bremswegs"
(WBGU, 1995) geboten, diese Investitionsströme möglichst zügig
in nachhaltige Bahnen zu lenken. Umfassende Konzepte für globale
und regionale Energiestrategien gibt es jedoch noch nicht.
Klima erfolgreich schützen: Energiesysteme umbauenDer
größte Teil der weltweiten Treibhausgasemissionen wird durch
die Verbrennung fossiler Energieträger verursacht. Klimaschutzpolitik
muss deshalb vor allem zu einem weltweiten Umbau der Energiesysteme führen,
um die ernsthafte Gefährdung unserer natürlichen Lebensgrundlagen
durch den Klimawandel abzuschwächen.
Die
Beschlüsse der in Bonn fortgesetzten 6. Vertragsstaatenkonferenz
der Klimarahmenkonvention haben die Grundlage für das In-Kraft-Treten
des Kioto-Protokolls geschaffen. Der Beirat bewertet das Ergebnis der
Bonner Klimakonferenz als einen wichtigen Einstieg in die internationale
Klimaschutzpolitik.
Die
in Bonn beschlossene Ausgestaltung des Kioto-Protokolls führt jedoch
zu einer bedenklichen Verwässerung der ursprünglich anvisierten
Reduktionsziele. Insbesondere kritisiert der Beirat die Anrechnung von
Senken, die zudem ohne Nachweis einer vollen Kohlenstoffbilanz als Kontrolle
erfolgt. Bei Waldprojekten, die zur Anrechnung als Senken vorgesehen sind,
müssen neben der Funktion als Kohlenstoffspeicher auch die Bedeutung
für die biologische Vielfalt berücksichtigt und gefördert
werden. Entsprechende Regelungen müssen in Abstimmung mit der Biodiversitätskonvention
vereinbart werden.
Diese
Mängel müssen bei den Verhandlungen für die folgende Verpflichtungsperiode
behoben werden, damit das Kioto-Protokoll tatsächlich klimawirksam
wird und so die aufzuwendenden Anpassungsmaßnahmen verringert werden
können. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsländer
künftig in die zu verstärkenden quantitativen
Verpflichtungen einbezogen werden können. Auch der rechtliche Charakter
der Erfüllungskontrolle muss noch geklärt werden. Die EU sollte
ihre Meinungsführerschaft in der Klimaschutzpolitik nutzen, um die
weitere Ausgestaltung in diese Richtung zu lenken.
Eine
wichtige Voraussetzung für wirksame internationale Klimapolitik ist
die Festlegung einer konkreten "Leitplanke", also derjenigen Klimaänderung,
die nicht mehr tolerierbar ist. Der Beirat hat bereits eine erste Definition
dieser Leitplanke vorgeschlagen (WBGU, 1995, 1998b): eine globale Erwärmung
um mehr als 2°C (bezogen auf den vorindustriellen Wert) und eine Erwärmungsrate
von mehr als 0,2°C pro Dekade kennzeichnen demnach Klimaänderungen,
die vermieden werden müssen. Daraus lassen sich ein globaler Emissionspfad
sowie mittel- und langfristige Reduktionsziele bestimmen. So hat der Beirat
eine globale jährliche Reduktion der Treibhausgase um 1% pro Jahr
für die nächsten 150 Jahre empfohlen (WBGU, 1995, 1998b).
Die
Verteilung der Reduktionsverpflichtungen sollte dabei in Zukunft anhand
nachvollziehbarer Kriterien erfolgen, wie etwa dem Ansatz gleicher Pro-Kopf-Emissionen
als grundlegendem Gerechtigkeitsprinzip. Im Detail könnten unterschiedliche
Energiebedarfe je nach Klimazone, mögliche Fehlanreize für Bevölkerungswachstum
und die Gefahr zu hoher Quoten berücksichtigt werden. Der Beirat
hatte daraus die Empfehlung abgeleitet, dass Industriestaaten ihre Emissionen
bis 2050 um 77% bezogen auf das Basisjahr 1990 reduzieren sollten (WBGU,
1995, 1998b).
Klimaschutzpolitik
kann auch bei einer Ratifizierung des Kioto-Protokolls und seiner Weiterentwicklung
für kommende Verpflichtungsperioden den überwiegend anthropogenen
globalen Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten nur
noch mildern, aber nicht mehr verhindern. Daher wird die Anpassung an
bereits eingetretene und sich zukünftig wahrscheinlich noch beschleunigende
Klimaänderungen unumgänglich. Neben der Anpassung darf aber
keinesfalls die Vorsorge vernachlässigt werden: Dazu ist ein weltweiter
Umbau der Energiesysteme notwendig.
Weltenergiecharta verabschiedenDie
Bundesregierung sollte auf die Entwicklung einer globalen Energiestrategie
etwa in der Form einer Weltenergiecharta hinwirken, in die
regionale und nationale Energiestrategien eingebettet sind. Diese Charta
sollte den bestehenden Energy Charter Treaty, der vor allem ein wirtschaftliches
Abkommen ist, ergänzen und den Aspekt der Nachhaltigkeit verstärken.
Die Weltenergiecharta sollte Leitplanken für eine nachhaltige Entwicklung
im Energiebereich bestimmen und damit den Handlungsraum für regionale
und nationale Politiken beschreiben. Sie muss den Verkehr als einen der
wichtigsten Verbraucher fossiler Energieträger einbeziehen. Die Charta
sollte langfristige Ausbauziele für Energieeffizienztechnologien
und die technische Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie auch Anreizinstrumente
zu ihrer Förderung und zum sparsameren Nachfragerverhalten enthalten.
Außerdem sind Grundsätze für die Gestaltung der wettbewerblichen
Rahmenbedingungen (De- und Reregulierung, Subventionen, Verordnungen usw.)
aufzustellen.
Subventionen für nichtnachhaltige Energieversorgung abbauen und externe Kosten internalisierenDie
heutigen weitgehend verschwenderischen Energieverbrauchs- und Versorgungsmuster
sind im wesentlichen das Ergebnis eines über Jahrzehnte hinweg angelegten
Systems von Fehlanreizen. Statt Energie zu verteuern, um die externen
ökologischen Kosten des Energieverbrauchs zu internalisieren, wird
der Energieverbrauch vielerorts sogar hoch subventioniert: die weltweiten
Subventionen im Energiesektor werden auf mehr als 180 Mrd. € pro
Jahr geschätzt (UNDP und WEC, 2000). Hier ist der Verkehrssektor
noch ausgenommen. Der weitaus überwiegende Teil ist mit negativen
Umweltwirkungen verbunden.
Der
Aufbau nachhaltiger Energiesysteme setzt funktionsfähige Märkte
unter Einhaltung ökologischer Leitplanken sowie effektive Maßnahmen
zur Internalisierung externer Kosten voraus. Letzteres gilt ganz besonders
in Bezug auf die Emission klimarelevanter Spurengase: hier sind marktkonforme
Abgaben gemäß den CO2-Emissionen der
Energieträger ein erster Internalisierungsschritt.
Die
Bundesregierung sollte auf eine Vereinbarung hinwirken, in der die Teilnehmerländer
sich verständigen, Energiepreissubventionen und Subventionen in nichtnachhaltige
Energietechnologien (Öl, Kohle, Atomenergie, ökologisch nichtnachhaltige
Großwasserkraft) schrittweise auslaufen zu lassen. Die Anpassungsfristen
sind verbindlich festzulegen, wobei der sozioökonomischen ebenso
wie der naturräumlichen Ausgangssituation in den Ländern Rechnung
zu tragen ist.
Ziele für erneuerbare Energien entwickeln und Energieeffizienz fördernFür
den weltweiten Aufbau von Märkten für erneuerbare Energien und
Energieeffizienztechnologien ist Kontinuität über viele Jahre
ebenso wichtig wie die absolute Höhe der Ausbauziele. Darüber
hinaus sind Anreize möglichst zeitlich begrenzt und degressiv
gestaffelt zum Aufbau der Märkte für erneuerbare Energien
sowie für die Umstrukturierung der Energiewirtschaft erforderlich.
Anreizsysteme
sollten sich nicht allein auf vorhandene und bereits kostengünstige
Technologien konzentrieren, sondern die Erforschung und Entwicklung neuer
Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer
Energien befördern. Daher sollten langfristige Ausbauziele für
erneuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien auf globaler, regionaler
und nationaler Ebene definiert werden.
Zur
Erreichung der Ausbauziele stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung
(Quotenregelungen, green certificates, Einspeisevergütungen für
Strom, Gas in öffentliche Netze, Verordnungen, insbesondere zu Gebäudestandards
usw.). Nationale und regionale Strategien sollten entwickelt, offen gelegt
und in einem Netzwerk für Erfahrungsaustausch diskutiert werden.
Eine besondere Rolle kommt dabei den Energieversorgungsunternehmen zu.
Als globale, finanzstarke Akteure müssen sie als Partner eingebunden
und gleichzeitig verbindliche Rahmenbedingungen für ihr Handeln vereinbart
werden.
Klimaschutz durch veränderte Verkehrspolitik forcierenIn
der Klimapolitik wurde die Rolle des Verkehrs bisher vernachlässigt.
Die prognostizierten Wachstumsraten für den Verkehr gefährden
selbst unter Berücksichtigung des zu erwartenden technischen Fortschritts
die Einhaltung der im Kioto-Protokoll vorgesehenen Verpflichtungen der
OECD-Staaten. Durchschnittlich trägt in diesen Ländern der Verkehr
zu annähernd 30% der CO2-Emissionen bei. Schon
aus Klimaschutzgründen sollte daher der Verkehr ein Tagesordnungspunkt
für Johannesburg werden.
Verkehr
ist außerdem einer der Hauptverursacher lokaler, regionaler und
internationaler Luftverschmutzung und wesentlicher Faktor der Meeresverschmutzung.
Durch die Schaffung neuer Verkehrsinfrastruktur werden schützenswerte
Gebiete zerstückelt, und biologische Vielfalt geht verloren. Die
durch Verkehr verursachten Emissionen der verschiedensten gesundheitsgefährdenden
Stoffe führen insbesondere in Städten zu einer erhöhten
Anfälligkeit für Erkrankungen der Atemwege und Herzgefäße,
Vergiftungserscheinungen durch Blei und Kohlenmonoxid sowie einer Erhöhung
des Krebsrisikos. Auch sind Verkehrsunfälle in vielen Entwicklungsländern
eine der häufigsten Todesursachen.
Der
Aufbau effektiver Verkehrssysteme in Entwicklungsländern, insbesondere
in Afrika, ist wichtig für deren weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Dabei muss das künftig rasant wachsende Verkehrsaufkommen mit internationaler
Unterstützung durch entsprechende Weichenstellungen beim Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur in umweltverträgliche Bahnen gelenkt werden.
In Johannesburg sollten Prinzipien für eine nachhaltige Entwicklung
im Verkehrssektor verabschiedet werden. Die Bundesregierung sollte auf
die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur Verkehrspolitik hinwirken,
in dem auch die Ziele für nachhaltige Verkehrssysteme konkretisiert
werden.
Ein
Aktionsprogramm könnte die Akzeptanz für die Entwicklung nachhaltiger
Verkehrssysteme verbessern. Zudem erhalten die Entwicklungsländer
beim Aufbau ihrer Verkehrsinfrastruktur Impulse zur Vermeidung von Fehlentwicklungen
und für die Nutzung nachhaltiger Technologien ("Leapfrogging": Überspringen
von Techniken, die sich bereits als nichtnachhaltig erwiesen haben). Um
die Dynamik der internationalen Verhandlungen zu beschleunigen, sollte
sich die Bundesregierung für die Einführung einer Kerosinabgabe
im Flugverkehr durch die Europäische Union noch vor Johannesburg
stark machen, auch wenn andere Staaten nicht sofort mitziehen. Damit könnte
die europäische Führungsrolle im Umweltbereich untermauert werden.
4 Biologische Vielfalt: Schutzanstrengungen rasch verstärkenIm
Vorfeld des Weltgipfels wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht
Zweck der Konferenz sein darf, die bereits vorhandenen Konventionen neu
zu ver-handeln oder in laufende Verhandlungsprozesse der Konventionen
einzugreifen. Daher kann es in Bezug auf biologische Vielfalt in Johannesburg
nur darum gehen, aus der übergreifenden Perspektive heraus Mängel
der Umsetzung und Lücken in den Regelungen zu iden-tifizieren und
Impulse für neue Lösungen zu geben. Diese Impulse sind dringend
notwendig, denn auch wenn es immer wieder ermutigende regionale Erfolge
gibt, ist doch die "sechste Auslöschung" (WBGU, 2000) biologischer
Vielfalt von Menschenhand nach wie vor in vollem Gang. Die Umsetzung der
Biodiversitätskonvention in den Staaten und Regionen muss deshalb
als unbefriedigend bezeichnet werden. Es scheint am politischen Willen
zu mangeln, den im internationalen Bereich vereinbarten Regelungen vor
Ort die notwendige Durchsetzungskraft zu verleihen.
Ein
Beispiel hierfür ist die seit langem geforderte Etablierung eines
weltweiten Schutzgebietssystems, das mindestens 1020%
der Fläche umfassen müsste (WBGU, 2000). In den meisten Regionen
der Welt wird diese Zahl weit verfehlt, zudem ist das Management vieler
vorhandener Schutzgebiete ungenügend. Ein anderes Beispiel ist die
Invasion gebietsfremder Arten, die im globalen Maßstab nach
Landnutzungsänderungen an zweiter Stelle der Ursachen für
die Zerstörung biologischer Vielfalt steht. Zur verbesserten Umsetzung
sollten u. a. die nationalen Regelungen zum Schutz einheimischer Arten
im Bereich der Landwirtschaft verschärft und vereinheitlicht werden.
Die Johannesburger Deklaration sollte diese Themen als Schwerpunkte aufgreifen.
Neben
der unzureichenden Umsetzung bestehender Abkommen gibt es zudem noch Regelungslücken,
vor allem beim Schutz biologischer Vielfalt. Um den Ursachen ihrer Zerstörung
wirksam begegnen zu können, muss die folgende empfindliche Lücke
im internationalen Recht vordringlich gefüllt werden.
Anstoß für die Verhandlung eines Wälderprotokolls gebenIm
Bereich der Landnutzungsänderungen gibt nach wie vor die Entwaldung
Anlass zur Sorge. Für viele tropischen Regenwälder sind die
Prognosen düster, sie drohen in den nächsten 20 Jahren bis auf
wenige "Inseln" völlig zu verschwinden. Auch an den großen
borealen Waldflächen, die in Industrie- und Schwellenländern
liegen, wird unvermindert Raubbau getrieben.
Zu
diesem Thema klafft immer noch eine empfindliche Regelungslücke:
nachhaltiger Umgang mit Wäldern hat bis heute keine internationale,
rechtlich bindende Grundlage. Auf dem Gipfel für Umwelt und Entwicklung
in Rio de Janeiro 1992 ist die Idee gescheitert, eine eigenständige
Konvention für die Wälder zu verabschieden. Das Ergebnis war
lediglich eine unverbindliche Wäldererklärung. In den letzten
Jahren hat es wiederholte Bemühungen gegeben, das Thema in der internationalen
Umweltpolitik wieder zu aktivieren. Doch die Diskussion bewegt sich in
immer wieder neuen UN-Foren (IPF, IFF, UNFF) zu langsam voran, als dass
auf diese Weise im Wettlauf mit der Rodung der Wälder ein effektives
völkerrechtlich bindendes Instrument zu Stande kommen könnte.
Der
Weltgipfel in Johannesburg sollte ein deutliches Signal dafür setzen,
rasch einen wirksamen Schutz der Wälder durchzusetzen. Der Beirat
hat sich wiederholt für ein Zusatzprotokoll zur Biodiversitätskonvention
ausgesprochen (WBGU, 1996, 2000). Selbst bei sehr komplexen und kontroversen
Themen konnten im Rahmen der Konvention Lösungen gefunden werden,
wie die Verabschiedung des Biosafety-Protokolls zeigt. Die Biodiversitätskonvention
ist ohnehin für Wälder einschlägig, die häufig Zentren
biologischer Vielfalt bilden. Zudem umfasst der breite Ansatz der Konvention
gleichermaßen die Erhaltung, die nachhaltige Bewirtschaftung und
das benefit sharing. Daher sollten schon vor dem Abschluss eines neuen
Wälderprotokolls die Möglichkeiten der Biodiversitätskonvention
besser genutzt werden.
5 Nachhaltigen Umgang mit Süßwasser stärkenDer
Globale Wandel wird infolge anthropogener Klimaänderung, Konversion
von Ökosystemen, Bevölkerungswachstum und fortgesetzter Urbanisierung
das Süßwasserproblem krisenhaft zuspitzen. So werden sich z.
B. die Niederschläge nach Modellrechnungen tendenziell in den regenreicheren
Zonen verstärken, in den Trockengebieten aber eher verringern. Eine
Folge ist zum Beispiel, dass in den Staaten Nordafrikas und des Nahen
und Mittleren Ostens, die alle ein sehr hohes Bevölkerungswachstum
aufweisen, eine signifikante Ausweitung der Bewässerungswirtschaft
nicht möglich ist.
Vor
allem die Armutsgruppen in Entwicklungsländern sind von der fehlenden
Versorgung mit Süßwasser betroffen. Bereits heute leben über
1 Milliarde Menschen ohne Zugang zu sicherem Trinkwasser (WHO, 1997).
Die Verschmutzung der ohnehin knappen Ressource kommt als Kernproblem
hinzu: weltweit werden nur 5% der Abwässer gereinigt. Schließlich
wird als Folge ökonomischer Fehlanreize vielfach Wasser verschwendet.
Sofern Entwicklungsländer überhaupt über langfristige Pläne
zum Süßwassermanagement verfügen, sind diese nicht entsprechend
der sich verändernden Rahmenbedingungen dynamisiert. Noch ist die
Finanzierung der zusätzlichen Kosten zur Anpassung an die regionalen
Auswirkungen des globalen Klimawandels ungeklärt.
Die
Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Wasserkrise
einen angemessenen Stellenwert auf dem Weltgipfel in Johannesburg erhält.
Die von Deutschland im Dezember 2001 in Bonn ausgerichtete Internationale
Süßwasserkonferenz bietet eine gute Gelegenheit, um vorbereitend
in diese Richtung zu arbeiten. Die Wasserversorgung der ärmsten Teile
der Weltbevölkerung erscheint als Schwerpunktthema dieser Konferenz
richtig gewählt. Dabei sollte der Technologietransfer in die Entwicklungsländer
besondere Beachtung erfahren. Die Bonner Konferenz sollte darüber
hinaus als Diskussionsplattform einer "Weltwassercharta" dienen (WBGU,
1998a), welche zu einem zentralen Thema in Johannesburg avancieren könnte.
Menschenrecht auf Wasser konkretisierenPrioritäre
Ziele der internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik sollten die
Sicherstellung einer Grundversorgung mit Wasser sowie die Konkretisierung
eines Menschenrechts auf Wasser sein. Das Menschenrecht auf Wasser leitet
sich unmittelbar aus dem in Artikel 11 des Internationalen Pakts für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, seit 1976
in Kraft) verankerten Rechts auf Nahrung ab. 1999 hat das im Rahmen des
Sozialpakts eingerichtete Komitee über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte die Reichweite des Rechts auf Nahrung eingehend kommentiert.
Das Komitee betont die Notwendigkeit, die nationale Umsetzung des Rechts
durch die Entwicklung überprüfbarer nationaler Strategien und
Zeitvorgaben zu konkretisieren und weist zugleich ausdrücklich auf
die in Artikel 2 des Sozialpakts begründete Pflicht der Industrieländer
hin, andere Staaten durch "internationale Hilfe und Zusammenarbeit" bei
der Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu unterstützen.
Der
WBGU empfiehlt der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass in einer ergänzenden
Kommentierung von Artikel 11 des Sozialpakts ausdrücklich festgehalten
wird, dass das Recht auf sauberes Wasser elementarer Bestandteil des Rechts
auf Nahrung ist. Der Beirat empfiehlt der Bundesregierung ferner, die
zügige Verabschiedung des in der UN-Menschenrechtskommission diskutierten
Fakultativprotokolls zum Sozialpakt zu unterstützen, durch das die
Untersuchung und quasi-richterliche Entscheidung von Individualbeschwerden
durch einen Sachverständigenausschuss ermöglicht werden soll.
20:20-Initiative umsetzenAuf
dem Weltsozialgipfel 1995 einigte sich die Staatengemeinschaft auf das
20:20-Ziel. Hiernach sollen jeweils 20% der offiziellen Entwicklungsleistungen
der Geberländer und 20% des nationalen Budgets der Empfängerländer
für soziale Grunddienste (Trinkwasser und Sanitäranlagen, Basisgesundheitsdienste
einschließlich reproduktiver Gesundheitsversorgung, Grundbildung,
Beseitigung der Mangelernährung bei Kindern und Müttern) aufgewendet
werden. Die aktuellen Zahlen auf beiden Seiten verfehlen diese Vorgabe
deutlich. So liegt der Durchschnitt auf Geberseite derzeit bei rund 11%
der gesamten Leistungen.
Im
Kontext der 20:20-Initiative konnte ein globaler Konsens über die
Definition der sozialen Grunddienste erzielt werden, die auf die Beseitigung
der absoluten Armut abzielen. Dazu zählt auch der Zugang zu sauberem
Wasser. Der Katalog der sozialen Grunddienste zeichnet sich zudem durch
ein hohes Maß von Komplementarität und Synergien aus. Beispielsweise
wird die Wirksamkeit von Basisgesundheitsdiensten geschwächt, wenn
die Alphabetisierungsquote der Frauen niedrig ist oder der Zugang zu sauberem
Wasser fehlt. Die Bundesregierung sollte ihre Verpflichtung einlösen,
den vereinbarten Anteil der sozialen Grunddienste in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
auf 20% zu erhöhen und auf dieser Grundlage in Johannesburg eine
internationale Umsetzung der 20:20-Initiative einfordern.
Die
Umsetzung einer nachhaltigen Süßwasserpolitik sollte grundsätzlich
nach dem Prinzip der Subsidiarität finanziert werden. Zur Finanzierung
des Auf- bzw. Ausbaus der Verteilungsnetze sind internationale Kapitalmärkte
ebenso zu nutzen wie Mittel der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit,
insbesondere etwa auch in Form von Public-Private-Partnership-Modellen
(WBGU, 1998a). Schließlich müssen nachhaltige Konzepte technischer
Abhilfestrategien entworfen und umgesetzt werden, welche der Brauchwasserrezyklierung,
der Meerwasserentsalzung und dem Einsatz erneuerbarer Energien für
Wasserbereitstellung und Reinigung den Vorrang geben. Dieser Ansatz erscheint
allerdings nur Erfolg versprechend, wenn er mit Konzepten für Urbanisierung
und Raumplanung verknüpft wird.
Die
Bundesregierung sollte in Südafrika außerdem darauf hinwirken,
dass die von der World Commission on Dams vorgeschlagenen Grundsätze
für Megaprojekte, die mit unabsehbaren Umwelt- und Sozialfolgen verbunden
sein können, international berücksichtigt werden (WCD, 2000).
Effizienz in der Wasserversorgung fördernNachhaltigkeit
der Wasserwirtschaftssysteme bedeutet Schutz der Gesundheit und Umwelt,
Versorgungssicherheit für alle und ökonomische Effizienz. Unter
der Voraussetzung, dass gesundheits-, umwelt- und versorgungspolitische
Vorgaben effektiv gesetzt sind, bietet es sich an, wettbewerblichen Elementen
in der Wasserwirtschaft verstärkt Geltung zu verschaffen.
Ähnlich
wie im Zusammenhang mit Strommärkten erscheint es sinnvoll, auch
bei Wasser zwischen der Bereitstellung des Versorgungsnetzes, dem Transport
und der Bereitstellung des Wasserangebots zu unterscheiden. Die Einführung
wettbewerblicher Elemente, insbesondere des Wasserangebots, flankiert
durch staatliche Regulierungsmaßnahmen, sind nach Ansicht des Beirats
der richtige Weg. Für Bevölkerungsschichten, die ökonomisch
nicht in der Lage sind, knappheitsgerechte Preise für Wasser zu zahlen,
muss ein entsprechender Zugang, z. B. durch pauschale Transfers, sichergestellt
werden.
6 Auswirkungen globaler Umweltveränderungen auf Infektionskrankheiten eindämmenNeue wissenschaftliche Erkenntnisse messen dem Thema "Gesundheit" in der Diskussion um den Globalen Wandel eine wachsende Bedeutung zu. Dabei muss vor allem die weitere Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert werden, die durch das Zusammenwirken einer Reihe globaler Umweltveränderungen begünstigt wird:
Gleichzeitig
ist ein Missverhältnis zu beobachten zwischen der zunehmenden Resistenzentwicklung
von Erregern gegenüber Medikamenten und den abnehmenden Anstrengungen
der Industrie, Medikamente und Impfstoffe gegen tropische Infektionskrankheiten,
wie etwa Malaria, weiter oder neu zu entwickeln. Die Gesundheitsvorsorge
in den Entwicklungsländern ist aber auf die medizinischen Entwicklungen
in den Industriestaaten angewiesen.
Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz genießen hohe gesellschaftliche Akzeptanz
und sind deshalb besonders geeignet, der globalen Nachhaltigkeitsstrategie
den erforderlichen politischen Rückhalt zu verschaffen. Ein wichtiges
Ziel für Johannesburg sollte daher sein, das Thema der Bekämpfung
von Infektionskrankheiten in der internationalen Agenda fest zu verankern.
Medikamente und Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten entwickeln und besser zugänglich machenDer
Globale Wandel und die Resistenzentwicklung von Erregern sind Faktoren,
die eine verstärkte Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen
gegen tropische Infektionskrankheiten fordern. Public-Private-Partnerships
könnten ein wegweisendes Modell sein (Beispiel: MMV Medicines
for Malaria Venture) und sollten auch mit öffentlichen Mitteln gefördert
werden. Wichtig ist darüber hinaus eine Anpassung des Patentrechts,
das den Bedürfnissen der Bevölkerung armer Länder Rechnung
trägt, gleichzeitig aber Anreize für Forschung und Entwicklung
von Medikamenten und Impfstoffen in den Industrieländern erhält.
Wie das Beispiel der Medikamente gegen HIV/AIDS zeigt, stellt die Bereitstellung
und Verteilung dieser Stoffe in armen Ländern ein großes Problem
dar. Der WBGU plädiert deshalb für verbindliche Zusagen für
den von den Vereinten Nationen und den G8-Staaten geforderten Globalen
Gesundheitsfonds (Global Health Fund) zur Stützung der Preise von
Medikamenten und Impfstoffen in Entwicklungsländern.
Gesundheitsdienste und Überwachung klimasensibler Infektionskrankheiten verbessernIn
den Entwicklungsländern sind ineffektive und unterfinanzierte Gesundheitsdienste
ein großes Hemmnis für die zielgenaue Verabreichung der notwendigen
Medikamente und Impfstoffe. Die Entwicklungsländer sollten dem Gesundheitssektor
in ihren Entwicklungsstrategien und Programmen zur Armutsbekämpfung
eine klare Priorität einräumen. Jedes Entwicklungsland sollte
unter Einbeziehung aller Gruppen mit berechtigtem Interesse eine Sektoren
übergreifende nationale Gesundheitsstrategie auflegen, die eine effektive
Verwendung der internationalen Gelder gewährleisten soll. Die Industrieländer
sollten die Basisgesundheitsdienste verstärkt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
fördern, insbesondere sollte das 20:20-Ziel zur Förderung der
sozialen Grunddienste umgesetzt werden.
Die
Überwachung klimasensibler Infektionskrankheiten muss durch den Aufbau
repräsentativer Messpunkte in Entwicklungsländern (sentinel
surveillance sites) und die Vernetzung bestehender Institutionen in den
Industrieländern intensiviert werden. Hier sind verstärkte Anstrengungen
der WHO zu unterstützen.
Der
WBGU empfiehlt der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass
die gesundheitlichen Folgen des Globalen Wandels einen prominenten Platz
auf der Tagesordnung von Johannesburg erhalten und so eine empfindliche
thematische Lücke der Agenda 21 geschlossen wird. Zusätzlich
sollte die Entscheidung getroffen werden, dieses zunehmend wichtige Thema
durch einen eigenen Weltgipfel behandeln zu lassen. Auf der Grundlage
einer zusammenfassenden Bewertung könnte eine solche Gipfelkonferenz
Vorschläge für das weitere Vorgehen auf internationaler Ebene
erarbeiten etwa in Form eines fokussierten Aktionsplans.
Fazit: Strategische Initiativen ergreifenDie
noch bis Johannesburg verbleibende Frist ist kurz. Der Erfolg des Weltgipfels
für Nachhaltige Entwicklung wird entscheidend davon abhängen,
wie die Zeit bis dahin für strategische Initiativen genutzt wird.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt zur Übernahme globaler Verantwortung
in der Umwelt- und Entwicklungspolitik bekannt. Im Vorfeld von Johannesburg
bietet sich für die Bundesregierung die Herausforderung, im Rahmen
der Europäischen Union eine Führungsrolle in der globalen Nachhaltigkeitsdebatte
zu übernehmen und damit der seit 1990 gewachsenen Bedeutung unseres
Landes für die internationale Politik gerecht zu werden.
Bei
dieser Entscheidung geht es nicht allein um eine ethisch-humanitär
motivierte Fortentwicklung deutscher Außenpolitik. In Folge wachsender
Verflechtungen und wechselseitiger Abhängigkeiten liegt es im unmittelbaren
deutschen Interesse, die drohenden Gefahren des Globalen Wandels durch
präventive und kurative Handlungsstrategien der Völkergemeinschaft
zu bannen. Umfassende Sicherheit, nachhaltigen Wohlstand und gesellschaftliche
Stabilität für die eigene Bevölkerung kann die Bundesregierung
nur dann erreichen, wenn sie zur kooperativen Politikgestaltung auf internationaler
Ebene bereit ist.
Strategien
zur Bewältigung der Probleme sind nicht zum Nulltarif zu haben. Politik,
Wirtschaft und Bevölkerung in Deutschland müssen sich darauf
einstellen, dass künftig wesentlich mehr Mittel als bisher für
internationale Aufgaben benötigt werden.
Der
Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung schließt sich an die
Weltkonferenz zur Entwicklungsfinanzierung im ersten Quartal 2002 an.
Diese zeitliche Verknüpfung erhöht den Einigungszwang für
Nord und Süd. Die Industrieländer müssen auf die berechtigten
Forderungen der Entwicklungsländer nach globalen Strukturreformen
und erhöhtem Ressourcentransfer eingehen, um ein Gelingen dieser
Konferenz zu ermöglichen. Darin sieht der WBGU eine entscheidende
Erfolgsbedingung für den Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung.
Bereits im Vorfeld sollte die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung
stehenden Mittel nutzen, um politische Unterstützung innerhalb der
Europäischen Union, aber auch in strategischen Allianzen mit Entwicklungsländern
zu mobilisieren. Dabei sollte sie an die Globale Initiative der früheren
Bundesregierung aus dem Jahr 1997 anknüpfen. Der Johannesburger Gipfel
bietet die seltene Chance, wichtige Meilensteine in der internationalen
Umwelt- und Entwicklungspolitik zu setzen. Sie muss genutzt werden.
LiteraturIATA
International Air Transport Association (2001a): World
Air Transport Statistics 2000: Highlights. Internet: http://www.iata.org/air/wats.htm.
Genf, Montreal, Singapore: IATA.
IATA
International Air Transport Association (2001b): Airline
Economic Results and Prospects. December 2000 Edition. Internet: http://www.iata.org/air/aetf.htm.
Genf, Montreal, Singapore: IATA.
ICAO
International Civil Aviation Organization (2001): Annual
Report of the Council 2000. Internet: http://www.icao.int/cgi/goto.pl?icao/en/pub/
rp.htm. Montreal: ICAO.
IGBP
International Geosphere-Biosphere Programme, IHDP International
Human Dimensions Programme on Global Environmental Change, WCRP
World Climate Research Programme und DIVERSITAS (2001): The
Amsterdam Declaration on Global Change. Gemeinsame Deklaration auf der
Open Science Conference, Amsterdam 10.13. Juli 2001. Internet http://www.sciconf.igbp.kva.se/_Amsterdam_Declaration.html.
Maersk
Sealand (2001): Rate
Details USA and Europe. Internet: http://www.maersksealand.com. Kopenhagen:
Maersk Sealand.
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development (2001a):
Special
Factors Explain Lower Official Development Assistance (ODA) Outcome: Development
Assistance Committee Announces ODA Figures for 2000. News Release 23.
April 2001. Paris: OECD.
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development (2001b):
Maritime
Transport Statistical Tables 1999. Internet: http://www.oecd.org/dsti/sti/transpor/
sea/stats/. Paris: OECD.
UNDP
United Nations Development Programme und WEC World Energy
Council (2000): World
Energy Assessment: Energy and the Challenge of Sustainability. New York,
NY: UNDP und WEC.
US-EIA
United States Energy Information Administration (2001): International
Energy Annual 1999. Internet: http://www.eia.doe.gov/emeu/iea/contents.html.
Washington, DC: EIA.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(1993): Welt
im Wandel: Grundstruktur globaler Mensch-Umwelt-Beziehungen. Jahresgutachten
1993. Bonn: Economica.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(1995): Szenario zur Ableitung globaler CO2-Reduktionsziele
und Umsetzungsstrategien. Stellungnahme zur 1. Vertragsstaatenkonferenz
der Klimarahmenkonvention in Berlin. Bremerhaven: WBGU.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(1996): Welt
im Wandel: Wege zur Lösung globaler Umweltprobleme. Jahresgutachten
1995. Berlin, Heidelberg, New York: Springer.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(1998a): Welt
im Wandel: Wege zu einem nachhaltigen Umgang mit Süßwasser.
Jahresgutachten 1997. Berlin, Heidelberg, New York: Springer.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(1998b): Die
Anrechnung biologischer Quellen und Senken im Kyoto-Protokoll: Fortschritt
oder Rückschlag für den globalen Umweltschutz? Sondergutachten
1998.
Bremerhaven: WBGU. WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(2000): Welt
im Wandel: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biosphäre. Jahresgutachten
1999. Berlin, Heidelberg, New York: Springer.
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(2001): Welt
im Wandel: Neue Strukturen globaler Umweltpolitik. Jahresgutachten 2000.
Berlin, Heidelberg, New York: Springer.
WCD
World Commission on Dams (2000): Dams
and Development. A New Framework for Decision-Making. London: Earthscan.
WHO
World Health Organization (1997): The
World Health Report 1997. Genf: WHO.
Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Dieses Politikpapier ist im Internet in deutscher und englischer
Sprache abrufbar unter http://www.wbgu.de/wbgu_pp2001.html. ISBN 3-9807589-5-8 |
|